Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen
zwischen WOLF KHOSROWI & CIE, im nachfolgenden WKC
genannt, und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere
auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine
Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende
oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen
enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten AVG, wenn WKC in Kenntnis
entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen
abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag
vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Reine Beratungsaufträge sind Werksverträge.
2.2 Verträge über Konzeption, Gestaltung, Text und Programmierung von Internetseiten und Webshops werden nach aktueller Kenntnis rechtlicher Vorgaben erstellt – die rechtliche Überprüfung von Impressum, Datenschutzerklärung und Webshop ist aber nicht Bestandteil dieser Verträge. Wir bieten an, die Überprüfung der Rechtssicherheit im Namen und auf Rechnung unserer Kunden zu veranlassen – sollte ein Kunde diesen kostenpflichtigen Service wünschen, wird dafür ein separater Vertrag geschlossen.
2.3 Jeder andere WKC erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die
Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit oder die
Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen
Eintragungsfähigkeit der Arbeiten von WKC. Der Auftraggeber ist
für diese Recherchen selber verantwortlich.
2.4 Konzepte, Texte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung von WKC weder im Original noch
bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben
werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
2.5 WKC räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht
eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.6 WKC ist auf Vervielfältigungsstücken und Medien als Urheber
zu nennen.
2.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung auf den Auftraggeber über.
3. Abnahme, Vergütung und Fälligkeit
3.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Die Abnahme von Kreativaufträgen darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen
Gründen verweigert werden.
3.2 Alle Beratungsleistungen und sämtliche sonstigen
Tätigkeiten, die WKC für den Auftraggeber erbringt, sind
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Die Vergütung ist bei Beauftragung und Fertigstellung jeweils zur
Hälfte fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten
Tätigkeiten oder Werke in Teilen abgenommen, so sind zusätzlich
entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen
Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit
oder erfordert er von WKC hohe finanzielle Vorleistungen, so sind
weitere angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die
der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist WKC zur Abrechnung der
vereinbarten Gesamtsumme berechtigt.
3.4 Bei Zahlungsverzug kann WKC Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a. verlangen. Die
Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt
vorbehalten.
4. Fremdleistungen
Sind zur Auftragserfüllung Fremdleistungen erforderlich (z.B.
Druck, Übersetzung, Fotografie etc.), ist WKC nach vorheriger
Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, diese im Namen
und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
5. Korrektur, Überwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
5.1 Vor Ausführung von Vervielfältigungen erhält WKC Korrekturmuster.
5.2 Die Produktionsüberwachung durch WKC erfolgt nur
aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung ist WKC berechtigt, nach eigenem
Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und
entsprechende Anweisungen zu geben.
5.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber
WKC zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. WKC
ist berechtigt, Arbeiten für den Auftraggeber zum Zwecke der
Eigenwerbung zu verwenden und auf das Tätigwerden für den
Auftraggeber hinzuweisen.
6. Haftung
6.1 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers
an Dritte erteilt werden, übernimmt WKC gegenüber dem
Auftraggeber keine Haftung, es sei denn, WKC trifft gerade bei
der Auswahl Verschulden. WK tritt in diesen Fällen lediglich als
Vermittler auf.
6.2 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen/-daten durch
den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die
Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solchermaßen vom
Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen
entfällt die Haftung von WKC.
6.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb
von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich
geltend zu machen.
7. Vorlagen
Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller WKC
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der
Auftraggeber WKC von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Punkte nicht rechtsgültig sein, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt.
Erfüllungsort ist 64760 Oberzent.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.